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Sicherheitsabstände & Trennstreifen

Holtenauer Straße bis Christian-Albrechts-Universität

Sicherheitsabstände & Trennstreifen

Kategorie
Radweg
Holtenauer Straße, 24105 Kiel

So schmale Radfahrstreifen (teils an Parkstreifen, hier "Multifunktionsstreifen" und den Kfz-Fahrbahnen:

(1) da wird es doch sicherlich ein Überholverbot von Zweirädern geben, weil die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können?

(2) zwischen Parkstreifen und Radfahrstreifen wird es doch bestimmt Sicherheitstrennstreifen geben, so wie es die ERA an Orten vorsieht, die häufige Ein- & Ausparkvorgänge haben, damit Radfahrende nicht in die door-zone gezwungen werden - wo sie nicht fahren dürfen.
.... und wodurch erst letztes Jahr ein Radfahrender auf der Holtenauer getötet wurde.

Kommentare

Gespeichert von Projektteam der Landeshauptstadt Kiel
Stabsstelle Mobilität
am Do., 08.02.2024 - 16:26

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Gemäß StVO ist ein Sicherheitsabstand von 1.50m von überholendem Fahrzeug zu Radfahrer*in einzuhalten. Dies schließt einen Überholvorgang an dieser Stelle damit grundsätzlich aus. Hier ist ein Multifunktionsstreifen geplant, der nicht automatisch ein Parkstreifen ist. In die Breite des Multifunktionsstreifens von 3m wäre ein Sicherheitsstreifen von 75cm (Dooring-Zone) berücksichtigt.

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